Hausregeln, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr – 8:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung des Appartements ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Appartements Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist nach Absprache gestattet.
(4) Im Apartment gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf dem Balkon erlaubt.
(5) Vor dem Haus befinden sich mehrere Parkflächen, die genutzt werden dürfen und sollen. Ein Anspruch auf einen bestimmten oder freien Parkplatz besteht nicht.
(6) Die Benutzung der Kinderspielplätze angrenzend an das Haus erfolgt auf eigene Gefahr.
(7) Da der Pool neben dem Haus nicht im Eigentum des Vermieters ist, ist die Nutzung dem Mieter nicht gestattet
(8) Der Müll ist zu trennen und selbständig in den vorgesehenen Tonnen neben dem Haus zu entsorgen.
(9) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die
Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.